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AGB`s |
1. Gültigkeitsbereich
Für alle Angebote,
Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich
nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Anderweitige besondere Abreden (bei oder nach Vertragsabschluß)
werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung
rechtsgültiger Vertragsbestandteil. Abweichende
Bedingungen des Kunden werden weder ganz noch teilweise
Inhalt des Vertrages, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich
widersprochen wird.
2. Angebote
Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend
und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
und anderen Abgaben des Lieferlandes. Zwischenverkauf
und Preisänderungen vor Vertragsabschluß
behalten wir uns vor. Druckfehler, Irrtümer und
Änderungen vorbehalten. Unsere Angebote sind
nur bei Auftragserteilung innerhalb 30 Tagen verbindlich.
Mündliche, insbesondere telefonische Angebote
sind unverbindlich, da Irrtümer und Missverständnisse
hierbei nicht ausgeschlossen werden können.Ohne
dass Rechte gegenüber Fa.
Apel hergeleitet werden können, lassen wir technische
oder optische Verbesserungen in Produkte einfließen,
die zu Abweichungen in Bild oder Sache führen
können, da wir oder unsere Lieferanten diese
im Sinne des technischen Fortschritts vorgenommen
haben.
3. Versandaufträge
Versand- und Verpackungskosten
sind nicht in den Artikelpreisen enthalten und werden
zum Selbstkostenpreis berechnet.
Die Kosten für die Verpackungsentsorgung in Form
der Rücknahmeverpflichtung im Sinne der Verpackungsverordnung
sind in unseren Preisen als Nachlass inkludiert. Sämtliche
Lieferungen werden auf die Gefahr des Kunden / Bestellers
versendet. Der Kunde ist verpflichtet offensichtliche
Transportschäden bei Annahme vom Frachtführer
bestätigen zu lassen
und uns bis spätestens 3 Arbeitstage nach Anlieferung
vorzulegen. Nicht bestätigte offene Mängel
können später nicht anerkannt werden und
sind auch nicht versichert. Verdeckte Mängel
sind uns sofort nach Schadensfeststellung schriftlich
anzuzeigen, höchstens jedoch 5 Tage nach Anlieferung
der Ware.
4. Montage- und Reparaturaufträge
Der Anrufer gilt als
Auftraggeber, es sei denn, dass er die Zahlungsverpflichtung
eines Dritten nachweist. Der Auftraggeber ist Zahlungsverpflichteter.
Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen,
die zur Durchführung des Auftrages zusätzlich
auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden,
werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Preise
verstehen sich für normale Arbeitszeiten und
Arbeitsleistungen. Für Über-, Nacht-, Sonn-
und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter
erschwerten Bedingungen
werden die entsprechenden Zuschläge auf den Effektivlohn
aufgeschlagen.
5. Liefertermine
In der Auftragsbestätigung genannte Liefertermine
sind auf Grund unserer Erfahrung mit den Herstellern
bzw. Zulieferern geschätzt. Genauere Liefertermine
können wir Ihnen erst bei völliger Klarstellung
aller Einzelheiten nennen. Kommen wir jedoch in Leistungsverzug
oder wird die Leistung aus bestimmten Gründen unmöglich,
so kann der Käufer - im ersteren Fall jedoch nur
nach Setzung einer angemessenen Nachfrist - sich vom
Vertrag lösen. Der Kunde kann Schadenersatz wegen
Verzugs nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
des Verkäufers geltend machen. Entstehen nach Auftragserteilung
ernsthafte und erhebliche Bedenken gegen die Zahlungsfähigkeit
und/oder -bereitschaft des Kunden, so dürfen wir
unsere Leistungen verweigern, bis die Zahlung erfolgt
oder für sie Sicherheit erbracht ist. Manche Bestellungen
sind Projektabhängig wie z.B. Hotelschlösser
und Hotelsafes und daher von diesen Bestimmungen ausgeschlossen.
6. Gewährleistung
Der Auftraggeber ist
verpflichtet, die gelieferte Ware bzw. die von uns
ausgeführte Montage oder Reparatur zu prüfen
und Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
1) Für Mängel der Lieferung / außer
bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder bei schuldhafter
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haften wir
unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
a) Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bei
Neuprodukten ab Gefahrübergang betragen bei privater
Nutzung 24 Monate, bei gewerblicher oder auch teilweiser
gewerblicher Nutzung 12 Monate. Wird im Rahmen der
Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert,
löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist
aus.
b) Die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Produkten
ab Gefahrenübergang beträgt bei privater
Nutzung 12 Monate; bei gewerblicher und/oder beruflicher
Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
2) Im Falle der Mängelbeseitigung ist der Auftragnehmer
verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits-, und Materialkosten, zu tragen, soweit
sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache
an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht
wurde.
3) Schlägt eine Nacherfüllung fehl, steht
dem Auftraggeber, der nicht Verbraucher ist, unter
Ausschluß aller weiteren Ansprüche nur
das Recht zu, gem. den §§ 440,323,326 V.
BGB von dem Vertrag zurückzutreten oder gem.
§ 441 BGB den Kaufpreis zu mindern.
4) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf
Schäden, die entstanden sind infolge normaler
Abnutzung.
5) Gibt der Auftraggeber uns keine Gelegenheit und
angemessene Zeit, uns von dem Mangel zu überzeugen
und ggf. die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung
oder Ersatzlieferung) vorzunehmen, entfallen alle
Mängelansprüche.
6) Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere
wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder auf
Grund von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand
selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich
zulässig, ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche
aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden
wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit
verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer
Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
7) Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben
hiervon unberührt.
8) Die Regelung gilt nicht für Ansprüche
aus dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Fälle
des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.
9) Ansprüche auf Schadenersatz sind der Höhe
nach auf den Auftragswert begrenzt.
7. Eigentumsvorbehalt
a) Die Lieferungen und
Leistungen bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen
aus dem Vertrag Eigentum des Lieferers. Soweit die
Liefergegenstände wesentlicher Bestandteil des
Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich
der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten
Zahlungsziele die Demontage der Gegenstände,
die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers
ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm
das Eigentum an diesen Gegenständen zurückzuübertragen.
Beeinträchtigt der Auftraggeber die vorgenannten
Rechte des Lieferers, so ist er diesem zu Schadenersatz
verpflichtet. Die Demontage und sonstige Kosten gehen
zu Lasten des Auftraggebers.
b) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie
die Pfändung der Liefergegenstände durch
uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern
nicht die Bestimmungen des in das Bürgerliche
Gesetzbuch eingearbeiteten Verbraucherkreditgesetzes
Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch
uns schriftlich erklärt wird.
8. Zahlungsbedingungen
a) Grundsätzlich gilt auf Grund von schlechten
Erfahrungen, wenn nicht anders vereinbart, Vorauskasse b)Arbeiten,
Dienstleistungen und Lieferungen sind nach Rechnungslegung,
wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ohne Abzug
sofort zahlbar.Schecks gelten als Zahlung erst nach
Einlösung. Kommt der Käufer mit der fälligen
Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen
eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist die Firma
Fa. Apel berechtigt, von dem noch nicht erfüllten
Teil des Vertrages zurückzutreten oder für
weitere Lieferungen Barzahlung der Ware mit einer Nachnahmegebühr
von 9,60 EUR je Lieferung oder Sicherheitsleistung zu
verlangen, ohne dass es einer vorherigen Nachfristsetzung
bedarf. Alle Kosten, die durch eine nicht termingerechte
Zahlung verursacht werden, gehen zu Lasten des säumigen
Käufers. Preise sind freibleibend. Rechnungen,
Angebote,
Mahnungen etc. werden per eMail oder Fax versandt und
protokolliert. Sollten sich alle Mahnungen als wirkungslos
erweisen, wird ein Inkassounternehmen beauftragt, die
Forderungen einzutreiben. Alle weiteren dadurch entstehenden
Kosten sind durch den Kunden zu tragen. Bei Zahlungsverzug
sind wir berechtigt, ab der 2. Mahnung Mahngebühren
in Höhe von 5 Euro zu berechnen.
c) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist
der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 10% über dem Basiszinssatz zu fordern, es sei
denn, der Auftragnehmer weist eine höhere Belastung
mit höherem Zinssatz bzw. der Auftraggeber weist
eine niedrigere Zinsbelastung nach. d) Aufrechnungsrechte
stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von
uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt,
als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
e) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen
Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin
mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis
zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die
Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise,
so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend
den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller
ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung
den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen
Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
9. Falschbestellungen/Auftragsstornierungen
Stornierugen von Aufträgen,
bei denen Produkte speziell für einen Kunden
bestellt wurden bzw. deren Auftragsmenge den normalen
Lagerbestand übersteigt,
bedürfen der Schriftform und gelten nur mit schriftlicher
Bestätigung der Firma Fa.
Apel. Die Rücksendung hat frei Haus an uns zu
erfolgen. Es kann nur
originalverpackte Ware zurückgenommen werden.
Rücksendungen sind mit einer Autorisierungsnummer
(RMA) zu versehen,
die deutlich sichtbar außen auf der Verpackung
angebracht werden muss. Rücksendungen ohne Autorisierungsnummer
und unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen.
Verbrauchsmaterialien können nur innerhalb von
2 Wochen nach Kauf in Originalverpackung zurückgenommen
werden.
10. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswirksamkeit
Sofern sich aus dem Auftrag bzw. der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz
des Verkäufers Erfüllungsort.
a) Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen
eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist der Geschäftssitz
des Auftragnehmers Gerichtsstand, wenn der Auftraggeber
Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist.
b) Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
c) Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein
oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag
ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen
Vertragsinhaltes nicht.
d) Übertragungen von Rechten und Pflichten des
Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
11. Software und gebrauchte Hardware
Als Hardware gelten
die im Kauf- und Lizenzvertrag aufgeführten Hardware-Komponenten
und Systemsteuerprogramme, als Software die Anwenderprogramme.
Fa. Apel liefert Hard- und Software
zu dem im Kauf- und Lizenzvertrag vereinbarten Liefertermin
an den vereinbarten Ablieferungsort.
Fa. Apel haftet nicht für Verzögerungen,
die ohne ihre Absicht oder grobe Fahrlässigkeit
entstehen. Als Lieferdatum gilt der Tag der Auslieferung,
wenn die Installation durch
Fa. Apel vereinbart wurde, der Tag,
an welchem die Software installiert ist.
Fa. Apel gewährt dem Kunden das Recht zum
Gebrauch der Software und der dazugehörenden
Dokumentation (nachfolgend Lizenzmaterial). Ist die
Installation durch Fa. Apel
vereinbart, stellt der Kunde die notwendigen geeigneten
Räumlichkeiten für Installation und Schulung
zur Verfügung und stattet sie auf seine Kosten
mit den erforderlichen technischen Einrichtungen aus
gemäss Fa. Apel. Angebote
sind stets unverbindlich und freibleibend und verstehen
sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und anderen
Abgaben des Lieferlandes. Die Kosten für die
Verpackungsentsorgung in Form der Rücknahmeverpflichtung
im Sinne der Verpackungsverordnung sind in unseren
Preisen als Nachlass inkludiert. Zwischenverkauf und
Preisänderungen vor Vertragsabschluß behalten
wir uns vor. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen
sind vorbehalten. Für die von der Firma
Fa. Apel verkaufte gebrauchte Hardware wird nur
die gesetzliche Garantie von 6 Monaten übernommen,
die mit der Ausstellung der Rechnung beginnt. Etwaige
weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen
der Hersteller werden von der Firma
Fa. Apel an den Kunden weitergegeben, ohne dafür
selbst einzustehen. Im Gewährleistungsfall erfolgt
nach Wahl der Firma Fa. Apel
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mängel oder
Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch,
Bedienungsfehler, betriebsbedingte Abnutzung, oder
normalen Verschleiß zurückzuführen
sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Firma Fa. Apel übernimmt
keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte
keine gewerblichen Schutzrechte
oder Urheberrechte Dritter verletzen. Des weiteren
gelten für Software und gebrauchte Hardware alle
Punkte dieser AGB`s
12. Wartungsleistungen
Fa. Apel erbringt gegen Bezahlung einer im Wartungsvertrag
festgelegten Pauschalgebühr Wartungsleistungen
mit dem Zweck, die Einsatz- und Funktionstüchtigkeit
der gewarteten Software/Hardware zu erhalten oder
im Falle von Fehlern oder Störungen wieder herzustellen
und dem Kunden Verbesserungen der Software zur Verfügung
zu stellen. Die Wartungsleistungen werden nur auf
Aufforderung des Kunden erbracht, Updates ausgenommen.
Die Wartung umfasst je nach Wartungsvertrag eines
der folgende Leistungsmodule: a) Hotline mit Update
- Telefonauskunft von Montag bis Freitag, 08.00-12.00
und 13.30-19.00 Uhr - Personelle
Bereitschaft mit mindestens einer auf dem Produkt
geschulten Person - Unaufgeforderte Information über
Programmentwicklungen und -anwendungen - Unaufgeforderte
Updates der bestehenden Software mit Dokumentation.
b) Fernwartung mit Updates - Telefonauskunft von Montag
bis Freitag, 08.00-12.00 und 13.30-19.00 Uhr - Fernwartung
ausserhalb der Bürozeit, d.h. jederzeitige Wiederherstellung
einer minimalen Funktionsfähigkeit des Systems
über eine Telefonleitung mit einer speziellen
Notfall-Nummer - Personelle Bereitschaft mit mindestens
einer auf dem Produkt geschulten Person - Unaufgeforderte
Information über Programmentwicklungen und anwendungen-
Unaufgeforderte Updates der bestehenden Software mit
Dokumentation Der Kunde stellt für das gewählte
Leistungsmodul, d.h. Hotline oder Fernwartung folgende
Einrichtungen auf seine Kosten zur dauernden
Verfügung: - Telefonanschluss mit separater Nummer
und direkter Amtsleitung - ISDN-Karte mit Software
gemäss Spezifikation Fa.
Apel Kommunikations-Software gemäss Spezifikation
Fa. Apel. Von der Wartungsleistung
sind ausgeschlossen: Programmmodifikationen sowie
Weiterentwicklungen der bestehenden Software oder
von Teilen derselben. Eine Weiterentwicklung und nicht
blosse Verbesserung liegt vor, wenn die Software neue
Funktionen und Einsatzforderungen erfüllt oder
zusätzliche Einsatzmöglichkeiten aufweist.
- Behebung von Fehlern und Mängeln, die durch
Eingriffe von Personen verursacht worden sind, die
von Fa. Apel nicht dazu ermächtigt
wurden. Ausgeschlossen ist insbesondere die Behebung
von Fehlern und Mängeln, die auf unsachgemässe
Modifikationen sowie Änderungs- und Anpassungsversuche
des Kunden oder durch Dritte oder auf andere Umstände
und Einflüsse zurückzuführen sind,
die nicht von Fa. Apel zu vertreten
sind, wie zum Beispiel Fälle höherer Gewalt.
13. Wartungsgebühr
Die im Wartungsvertrag
vereinbarte Pauschalgebühr ist jeweils jährlich
im Voraus zu bezahlen. Ist ein Kundenbesuch notwendig,
ein Software-Problem auf einen Hardware und Software-Fehler
zurückzuführen oder erbringt die Firma
Fa. Apel dem auf Wunsch des Kunden von der vereinbarten
Wartungs-leistung ausgeschlossene Leistungen, werden
diese separat nach den üblichen Ansätzen
berechnet.
14. Beendigung des Wartungsvertrages
Der Wartungsvertrag
ist beiderseits unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von drei Monaten jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres
kündbar. Ausnahmen sind zulässig, bedürfen
aber der Schriftform.
15. Softwarelizenzen
Fa. Apel liefert dem Kunden das Lizenzmaterial in
der jeweils aktuellen Version, sofern Wartungsgebühren
regelmässig bezahlt worden sind, für die
Softwareprodukte, die der Wartung unterliegen. Diese
Produkte sind besonders gekennzeichnet. Das Lizenzmaterial
gilt 30 Tage nach dessen Ablieferung beim Kunden als
abgenommen, spätestens jedoch mit Aufnahme der
produktiven Datenverarbeitung, falls der Kunde nicht
zuvor Funktionen und Leistungen des Programms schriftlich
beanstandet hat. Mit der Lieferung und Bezahlung von
Softwarelizenzen erwirbt der Kunde das Nutzungsrecht
am Lizenzmaterial. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht,
den Programmcode in maschinell lesbarer Form auf der
bezeichneten Anlage zu verwenden, d.h. das Programm
ganz oder teilweise zur Ausführung der darin
enthaltenen Instruktionen in das bezeichnete EDV-System
einzulesen und zu speichern, sowie die zu einem Programmprodukt
gelieferte Dokumentation im Zusammenhang mit dem Einsatz
des Programms zu gebrauchen. Der Kunde anerkennt die
Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht von
Fa. Apel oder allfälliger Drittlieferanten,
enthält sich jeden Angriffs auf Bestand und Umfang
dieser Rechte und trifft im Einvernehmen mit
Fa. Apel alle Massnahmen, um deren Rechte zu wahren.
Das Lizenzmaterial enthält Informationen, Ideen,
Konzepte und Verfahren, welche Betriebsgeheimnisse
von Fa. Apel darstellen.
Der Kunde verpflichtet sich, das Lizenzmaterial weder
ganz noch auszugsweise Dritten in irgendeiner Form
zugänglich zu machen noch es zu veröffentlichen.
Der Kunde stellt durch entsprechende Instruktion,
Vereinbarungen und andere geeignete Vorkehrungen sicher,
dass alle Personen, die Zugang zum Lizenzmaterial
haben, diese Verpflichtungen einhalten. Der Kunde
ergreift in seinem Betrieb die erforderlichen technischen
und organisatorischen Maßnahmen, um das Lizenzmaterial
vor ungewollter Preisgabe beziehungsweise Zugriff,
Diebstahl oder Missbrauch durch Unberechtigte zu schützen.
Kopien des Lizenzmaterials dürfen ohne Einverständnis
Fa. Apel nicht erstellt werden,
außer zu reinen Datensicherungszwecken. Bei
Verstoss gegen diese Bestimmungen ist
Fa. Apel außer zu allen gesetzlich und vertraglich
vorgesehenen Massnahmen auch berechtigt, die Softwarelizenz
zu sperren.
15. Beweisführung
Alle Daten. Die Beweisführung
für den Schaden und die Ursache obliegt dem Käufer.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für
beide Teile Ilmenau.
Bei Abschluss des Vertrages erhalten, gelesen und
genehmigt
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keycards UG- Heinrich-Hertz-Strasse
6 - 98693 Ilmenau
Tel.: +49 3677 841034 - Fax: +49 3677 899107
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